Zertifizierung gem. ÖNORM EN ISO/IEC 17024

Certified Business Trainer, Coach and Change Management Consultant

Die Acus Akademie führt in der Bundesrepublik Deutschland ab Juni 2019 Zertifizierung gem. der internationalen ÖNORM EN ISO/IEC 17024 durch. Die gesamte Entwicklung des Zertifizierungsprogramms und die Durchführung der Zertifizierungen auf Grundlage dieser Norm stellen sicher, dass der Zertifizierungsprozess diesem international gültigen Standard entspricht. Zertifikatshalter haben durch das Zertifikat, einen nach internationalen Maßstäben verbrieften Kompetenznachweis erbracht und halten ihre Kompetenzen auf dem Gebiet auch während der Geltungsdauer des Zertifikates (3 Jahre) durch laufende Weiterbildung aufrecht.

Zulassungsvoraussetzungen, Prüfung und Rezertifizierung

Erstzertifizierung:

Die Zertifizierungsstelle der Acus Akademie zertifiziert Sie gerne zum CBTCCMC, wenn Sie:

Variante A

  • entweder das Zertifizierungsprogramm „Business Trainer, Coach und Change Management Consultant“ BTCCMC (800 UE) oder eine vergleichbare Ausbildung (800 UE) mit Erfolg abgeschlossen haben,
  • oder andere einschlägige Qualifizierungen (mind. 800 UE) laut Geltungsbereich des Kompetenzprofils CBTCCMC besucht und erfolgreich abgeschlossen haben,
  • ein abgeschlossenes Universitäts- oder Hochschulstudium mit zumindest 1 Jahr Berufserfahrung nachweisen können,
  • oder eine abgeschlossene berufliche Ausbildung mit zumindest 2 Jahren Berufserfahrung haben. (siehe Formulare „Nachweis Berufspraxis“)
  • oder einen Lehrabschluss und zumindest 2 Jahre Berufserfahrung haben,
  • oder über zumindest 6 Jahre Berufserfahrung verfügen (siehe Formulare „Nachweis Berufspraxis“)
  • und die Selbstevaluierung durchgeführt haben und über zumindest 80 UE Trainingserfahrung verfügen (siehe Formulare „Nachweis Berufspraxis“)
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an die Acus Akademie stellen („siehe Formulare „Antrag/Bedingungen“)
  • und Sie die Zertifikatsprüfung CBTCCMC bestanden haben (Formulare „Zertifizierungs-“ und „Prüfungsablauf“).

Variante B

  • Sie über zumindest 6 Jahre praktische Erfahrung laut Geltungsbereich des Kompetenzprofils CBTCCMC verfügen (siehe Formulare „Nachweis Berufspraxis“)
  • und die Selbstevaluierung durchgeführt haben
  • und über zumindest 400 UE Trainingserfahrung verfügen (siehe Formulare „Nachweis Berufspraxis“)
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an die Acus Akademie stellen (siehe Formulare „Antrag/Bedingungen“)
  • und Sie die Zertifikatsprüfung CBTCCMC bestanden haben (siehe Formulare „Zertifizierungs- „Prüfungsablauf“).

Rezertifizieren:

  • Die Zertifizierungsstelle verlängert das CBTCCMC-Zertifikat gerne um weitere 3 Jahre (entsprechend den geltenden Zertifizierungsbedingungen), wenn die Zertifikatsinhaber:
  • über einen Nachweis Trainertätigkeit (mind. 80 UE) verfügen (siehe Formulare „Nachweis Berufspraxis“)
  • und eine einschlägige Weiterbildung besucht haben (2 Tage Refreshing)
  • und einen schriftlichen Antrag an die Acus Akademie stellen (siehe Formulare „Antrag/Bedingungen“)
  • und die erforderliche Rezertifizierungsprüfung positiv ablegen.

HINWEIS:
Bitte beachten, dass der Antrag fristgerecht (2 Monate vor Ablauf und bis max. 6 Monate nach Ablauf der Zertifikatsgültigkeit) eingereicht werden muss. Werden die 6 Monate nach Ablauf der Zertifikatsgültigkeit überschritten, ist ein Rezertifizieren leider nicht mehr möglich und die Zertifizierungsprüfung muss wiederholt werden.

Die Prüfung setzt sich aus einem theoretischen Teil (Multiple Choice Test) über die Lehrgangsinhalte und einem praktischen Teil zusammen. Im praktischen Teil wird die Umsetzungsfähigkeit (Praxisrelevanz) des/der Kandidaten/in geprüft.

Folgende Verfahren für den Zertifizierungsprozess sind festgelegt:

Antragstellung

Die Einleitung der Zertifizierung erfolgt durch schriftlichen Antrag und nach erfolgter Prüfung der Voraussetzungen der KandidatInnen durch den Koordinator.

Antragsbegutachtung

Zur Zertifizierung kann nach Antragstellung nur zugelassen werden, wer die im Zertifizierungsprozess geforderten theoretischen und praktischen Kenntnisse nachweisen kann. Sind die Kenntnisse nicht ausreichend, ist vor der Zertifizierung noch eine entsprechende Aus-bildung zu absolvieren.

Evaluierung – Prüfung

Nach erfolgter Antragsprüfung wird die Kompetenz des/der Kandidaten/in entsprechend den Anforderungen der Zertifizierungsprogramme durch die Zertifizierungsstelle wie folgt geprüft:

Theoretische Prüfung besteht aus:

a) Schriftliche Prüfung auf Basis eines Multiple Choice Tests
b) Fachgespräch zu den Inhalten der Präsentation Projektarbeit, der Minifallstudie und zum Kompetenzprofil

Praktische Prüfung besteht aus:

a) Projektarbeit
b) Präsentation Projektarbeit
c) Ausarbeitung einer Aufgabenstellung (Vorortbeispiel)
d) Präsentation der Aufgabenstellung

Zertifizierungsentscheidung

Zusammenführung und Überprüfung der einzelnen Evaluierungsschritte auf Basis des Prüfungsprotokolls. Die Entscheidung über die Zertifizierung eines Kandidaten oder einer Kandidatin bei positiver Gesamtevaluierung trifft ausschließlich der oder die Zeichnungsberechtigte.

Benutzung der Zertifikate

Die zertifizierte Person unterschreibt mit dem Antrag auf Zertifizierung oder mit dem Antrag auf Verlängerung eines Zertifikates eine Vereinbarung, die sicherstellt, dass

  • Zertifikate nur in Übereinstimmung mit ihrem Geltungsbereich verwendet werden dürfen,
  • die Zertifizierungsstelle nicht durch unautorisiertes Verhalten der zertifizierten Person in Verruf gerät und
  • die Zertifikate nicht missbräuchlich verwendet werden.
  • Bei bekannt gewordener missbräuchlicher Verwendung des Zertifikates werden von der Zertifizierungsstelle die entsprechenden Schritte eingeleitet.

Überwachung

Die Zertifizierungsstelle setzt aktiv Überwachungsmaßnahmen zur Verwendung der Zertifikate. Die Zertifikatsinhaber sind zur Kooperation verpflichtet.

Rezertifizierung

Die Gültigkeit des Zertifikates beträgt maximal 3 Jahre unter der Voraussetzung, dass die unter dem Punkt „Rezertifizierung bei fristgerechter Antragstellung“ vorgesehenen Bedingungen erfüllt wurden. Die Zertifizierungsstelle kann über Antrag eine Verlängerung der Qualifikation vornehmen, wenn die im Zertifizierungsprogramm genannten Bedingungen bestätigt nachgewiesen werden.

A – Rezertifizierung bei fristgerechter Antragstellung

Um die Gültigkeit eines Zertifikates zu verlängern, ist frühestens 2 Monate vor Ablauf und bis zu maximal 6 Monate nach Ablauf des Zertifikats ein schriftlicher Antrag um Verlängerung inklusiver aller nachstehend beschriebenen Nachweise unterfertigt zu übermitteln. Die Gültigkeitsdauer beträgt wiederum 3 Jahre, gerechnet ab dem Datum des Ablaufes der ursprünglichen Gültigkeit des zu verlängernden Zertifikates.

Nachweis der Berufspraxis

Entsprechend der Gültigkeitsdauer des Zertifikats ist eine einschlägige Berufspraxis als z.B. Trainer, Business Coach oder Change Management Consultant, im Geltungsbereich des Kompetenzprofils des jeweiligen Abschlusses eines Studiengangs und Qualifizierung nachzuweisen. Als Praxisnachweis gilt z.B. die Bestätigung durch den oder die Auftraggeber, ein Interimszeugnis, etc. Die Zertifikatshalter oder Zertifizierungshalterinnen müssen für die notwendigen Bestätigungen und erforderlichen Dokumentation ihrer Tätigkeiten im Rahmen ihres Zertifikates selbst Sorge tragen.

Nachweis der Weiterbildung (Refreshing) und Rezertifizierungsprüfung

Der Zertifikatshalter oder Zertifikationshalterin hat während der Laufzeit des Zertifikats mindestens eine facheinschlägige Weiterbildungsveranstaltung (zumindest 2 Tage oder 16 LE) zu besuchen. Diese dient zur Auffrischung und Vertiefung des im Gültigkeitsbereich des Zertifikats beschriebenen Kompetenzprofils.

B – Rezertifizierung bei Fristversäumnis

Wird eine fristgerechte Beantragung auf Rezertifizierung verabsäumt, kann nur unter Auflage einer neuerlichen Prüfung (Erstzertifizierung) ein gültiges Zertifikat wiedererlangt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt wiederum 3 Jahre (analog der Erstzertifizierung).

Studienorte:

  • München
  • Stuttgart
  • Frankfurt am Main
  • Düsseldorf
  • Dresden
  • Hannover
  • Berlin
  • Hamburg

Fragen?

Telefon: +49 89 / 54 55 82 51
E-Mail: welcome@acus-akademie.com