Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Weiterbildungen mit einer Förderung gem. § 176 i.V. m. §§179 u. 180 SGB III.
Mit Bildungsgutschein gem. § 81 Abs. 4 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) oder mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gem. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III der Arbeitsagentur
I. Anmeldung
Die Anmeldung zur Qualifizierungs- Bildungsmaßnahme erfolgt schriftlich. Nach Eingang einer Anmeldung erfolgt Seitens der Acus Akademie eine schriftliche Anmeldebestätigung. Die Teilnehmerzahl ist aus didaktischen Gründen begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
II. Widerrufsrecht und Kündigung durch den Kunden
Innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, längstens bis zum Beginn der Maßnahme, kann vom Vertrag kostenfrei zurücktreten. Eine Kündigung ist nur schriftlich möglich. Bei Bildungsmaßnahmen die mit Bildungsgutscheinen nach §§ 81 ff. SGB III gefördert werden, besteht ein kostenloses Rücktrittsrecht. Das Rücktrittsrecht wird bei Arbeitsaufnahme gewährt oder wenn keine Förderung nach dem SGB III erfolgt.
III. Kosten, Leistungen, Zahlungsbedingungen
In den Kosten einer geförderten Qualifizierung- Bildungsmaßnahme ist eingeschlossen, alle im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme entstehenden notwendigen Kosten. Hierzu gehören Kosten für ev. notwendige Eignungsfeststellungen, Studien-/Lehrgangsgebühren einschließlich der Kosten für Lernmittel, sowie Prüfungsgebühren und sonstige von den prüfenden Stellen erhobenen Gebühren. Bei erfolgreicher Teilnahme wird im Anschluss an die Qualifizierungs- Bildungsmaßnahme eine Urkunde ausgefertigt, die die vermittelten Inhalte und den zeitlichen Umfang der Maßnahme bestätigt und eine Bestätigung zur Vorlage bei Berufsverbänden und Organisationen.
Die Acus Akademie behält sich Änderungen aus inhaltlichen, didaktisch- methodischen oder organisatorischen Gründen vor, sofern dies das Ausbildungsziel nicht grundlegend verändert.
Muss ein einzelner Ausbildungsblock (Modul) aus Gründen, die die Acus Akademie nicht zu vertreten hat, abgesagt werden, wird sich die Acus Akademie bemühen, einen Ersatztermin anzubieten.
IV. Haftung der Acus Akademie
Die Acus Akademie haftet Dritten gegenüber im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung. Weiterreichende Ansprüche sind ausgeschlossen. Eine Haftung für eingebrachte Sachen besteht nicht.
V. Datenschutz
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind damit einverstanden, dass die Acus Akademie personenbezogene Daten speichert und im Rahmen des Vertragsverhältnisses verarbeitet.
Stand 2019